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Partnerschaften

5 % Rabatt für LAG-Mitglieder

Logo der Laufstall-Arbeitsgemeinschaft

Leistung: Zertifizierte Mitgliedsbetriebe der LAG erhalten 5 Prozent Preisrabatt für den Stalleintrag.

Vorausetzungen: Du benötigst eine gültige LAG-Betriebsnummer und dein Betrieb muss von der LAG zertifizert sein.

Bedingungen: Damit du für deinen Eintrag das Merkmal LAG-Stall wählen kannst, muss eine gültige LAG-Betriebsnummer vorgewiesen werden. Jede LAG-Mitgliedsnummer kann nur durch ein Mitglied verwendet werden. Der Rabatt wird gewährt, solange die Mitgliedschaft und Zertifizerung durch die LAG als gültig bestätigt wird. Dieses Angebot gilt nur für Einträge in der Kategorie Pferdeställe.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung, Erstattung oder Verrechnung von Rabatten. Zum Zeitpunkt der Teilnahme bereits gestellte Rechnungen bleiben unberührt.

Bedingungen

Für die Gewährung eines Rabatts, müssen die Bedingungen der jeweiligen Aktion oder Partnerschaft erfüllt werden.

Rabatte können in folgender Form erfüllt werden:

  • Preisnachlass: Der Rabatt wird bei der nächsten Rechnung für Ihren Eintrag ausgewiesen und berücksichtigt.
  • Zusäztliche Leistungen: Sie erhalten unentgeltlich Leistungen, die den Leistungsumfang des gewählten Tarifs überschreiten , z.B. zusätzliche Laufzeit im gewählten Tarif, Laufzeit in einem höherwertigen Tarif oder andere Leistungsmerkmale.

Für einen Eintrag wird jeweils nur ein Rabatt gewährt. Wenn ein Eintrag für mehrere Rabattaktionen qualifiziert ist, wird der Rabatt mit der größten Leistung angewendet. Rabatte werden nicht rückwirkend gewährt.

Bereits gestellte Rechnungen bleiben von einem Rabatt unberührt, sofern der Rabattanspruch im Nachhinein geltend gemacht und bestätigt wurde. Bei der Teilnahme an dauerhaften Rabattaktionen wird der Rabatt auf allen zukünftigen Rechnungen, nach der Qualifikation zur Teilnahme an der Aktion, berücksichtigt. Der Rabatt gilt solange wie die Aktion besteht und die Anforderungen für die Teilnahme erfüllt sind.

Die missbräuchliche Verwendung von Rabattangeboten, z.B. durch mehrfache Inanspruchnahme einmaliger Leistungen, das Erschleichen von Leistungen oder der Verstoß gegen die geltenden Bedingungen der Rabattaktion kann zum Ausschluss von Rabattangeboten oder der Sperrung des Mitgliedskontos führen.

Die Rabatangebote sind freibleibend. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung, Erstattung oder Verrechnung von Rabatten. Zum Zeitpunkt der Teilnahme bereits gestellte Rechnungen bleiben unberührt.

Bedingungen für Gutscheine

Ein Gutschein von STALL-FREI.de kann nur auf STALL-FREI.de eingelöst werden. Der Gutschein ist nicht übertragbar. Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar. Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Gutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird nicht erstattet. Gutschein-Guthaben wird weder ausgezahlt noch verzinst. Der Gutschein wird nicht erstattet, wenn das Mitglied die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlte Leistungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurück gibt.